Kundmachung gemäß §§ 13 und 42 Abs. 1a AVG, § 86 BAO - dauerhafte Kundmachung

Aushängezeitraum: 01.09.2025

Kundmachung gemäß §§ 13 und 42 Abs. 1a AVG, § 86 BAO - dauerhafte Kundmachung (258 KB) - .PDF

Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.