Folgende Personen haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger,
- Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich,
- Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie
- Personen, deren Beziehungen zum Heimatstaat aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen wie bei Flüchtlingen abgebrochen sind mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Zuständige Stelle
Tipp:
Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates.
Erforderliche Unterlagen
Der formlose schriftliche Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:
- Familienname
- Vorname(n)
- Wohnanschrift
- Datum und Ort der Geburt
- Staatsangehörigkeit (Staatenlosigkeit oder ungeklärte Staatsangehörigkeit, Rechtsstellung eines Flüchtlings) der Antragstellerin/des Antragstellers
- Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
- Familienname und/oder Vorname(n), dessen oder deren Bewilligung beantragt wird, gegebenenfalls auch Vorname(n), der oder die entfallen soll(en) oder deren Reihenfolge geändert werden soll
- Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht entscheidungsfähig ist
Kosten
Bei Vorliegen eines Grundes:
Für den Antrag
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: 21 Euro
Zusätzlich
- Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
- Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 6 Euro pro Bogen
Bei Fehlen eines Grundes ("Wunschname"):
Für den Antrag
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: 21 Euro
Für die Bewilligung einer Wunschnamensänderung
- Bundesgebühr: 567 Euro
- Bundesverwaltungsabgabe:
- Generell: 163 Euro
- Bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (soweit die Person diesen Namen bereits geführt hat): 54,50 Euro
Zusätzlich
- Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
- Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 6 Euro pro Bogen
Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:
Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.
Rechtsgrundlagen