Checkliste Meldepflicht in Österreich für Drittstaatsangehörige
Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Aktuelle Checkliste zur Meldepflicht.
Thema |
Detailinformationen |
Erledigt |
Anmeldung des Wohnsitzes |
Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen.
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Geldstrafe |
Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird. |
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion