Thema |
Detailinformationen |
Erledigt |
Aufenthaltstitel |
Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. |
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Der Aufenthaltstitel muss im Regelfall vor der Einreise bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden. |
Bei der Einreise nach und bei der Ausreise aus Österreich muss ein gültiger Aufenthaltstitel vorgewiesen werden. |
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gültiger Reisepass |
Bei der Einreise nach und bei der Ausreise aus Österreich muss ein gültiger Reisepass vorgewiesen werden. |
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Visum |
Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen Drittstaatsangehörige grundsätzlich ein Visum. |
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Verständigung der Behörden im Herkunftsland |
Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde, Schule etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden. |
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